Hilfsangebote zur Abmilderung von Folgen der Corona-Krise

Die Situation und die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben schwere wirtschaftliche Auswirkungen in vielen Bereichen. Zur Abmilderung dieser Folgen werden, u. a., derzeit folgende Hilfsmaßnahmen angeboten:

Steuerlich:
– Sofern aufgrund von Corona-Folgen Steuererklärungen nicht abgegeben werden können oder andere Fristen nicht eingehalten werden können, kann ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
– Für Steuervorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) können Anpassungsanträge gestellt werden, um diese an erwartete Einkommensänderungen anpassen zu können.
– Wenn aufgrund von Corona-Folgen Zahlungen verspätet erfolgen, sollen Säumniszuschläge nicht erhoben und Vollstreckungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden (momentan bis max. 31.12.2020).

Wirtschaftlich:
– Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können bei den Hausbanken durch Unternehmen Kredite beantragt werden. Für diese werden über die KfW und die Bürgschaftsbanken großzügige Risikofreistellungen gegenüber den Hausbanken gewährt.
– Bei Arbeitsausfällen aufgrund von angeordneten Schließungen können Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

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