Pflichtangaben in Rechnungen

Eine Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:

Kleinbetragsrechnungen (bis 100,- EUR, ab 1.1.2007 bis 150,- EUR):

• Namen und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
und des Leistungsempfängers

• Handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder
der Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,
oder der Vereinnahmung des Entgelts (bei Vorschüssen)

Rechnungen, die über 100,- EUR (ab 1.1.2007 = 150,- EUR) netto hinausgehen, müssen zusätzlich die
folgenden Angaben enthalten:

• Ausstellungsdatum

• Eine fortlaufende Rechnungsnummer
(dies gilt grundsätzlich zunächst für alle Abrechnungen, mit denen
Umsatzsteuer berechnet wird, z. B. auch Bar-Quittungen)

• Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen
aufgeschlüsselte Entgelt (netto)

• Den anzuwendenden Steuersatz, sowie den auf das Entgelt
entfallenden Steuerbetrag

• Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für
dieses Leistung eine Steuerbefreiung gilt

• Die Steuernummer des leistenden Unternehmers oder die ihm
erteilte Umsatzsteuer-Id-Nummer

• Ist bereits im Voraus eine Entgeltminderung vereinbart (z. B. Skonto, Boni, o. ä.) so muss die Rechnung einen Hinweis auf diese mögliche Entgeltminderung enthalten.

Rechnungen, die nicht alle der o. g. Merkmale enthalten, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

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