Umsatzsteuerfreiheit von Gutachten und Sachverständigentätigkeiten durch Ärzte

Kernaussage
Eine Tätigkeit im Sinne von §4 Nr. 14 UStG ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung “Arzt” oder “Ärztin”. Allerdings sind nicht alle Umsätze der Berufsgruppe steuerfrei, sondern nur Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Heilberufliche Leistungen, bei denen ein therapeutisches Ziel nicht im Vordergrund steht, sind dagegen nicht steuerfrei. Diese Grundsätze sind auch bei der Sachverständigentätigkeit und der Erstellung von Gutachten durch Ärzte und Ärztinnen anzuwenden. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn das Hauptziel im Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu sehen ist. Steuerpflichtige Umsätze liegen dagegen vor, wenn das Gutachten der Entscheidungsfindung eines Dritten dient, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkung erzeugt.

Katalog der steuerpflichtigen Umsätze aus der Erstellung von Gutachten/Sachverständigentätigkeit durch Ärzte und Ärztinnen
Nicht steuerfrei sind z. B.:

  • Gutachten über den Ursachenzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung.
  • Gutachten über die Tatsache oder zur Klärung der Ursache des Todes.
  • Alkohol- und Drogengutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit.
  • Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse.
  • Gutachten über die Berufstauglichkeit.
  • Gutachten über die Minderung der Erwerbs-/Berufsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten und Schadensersatzprozessen.
  • Gutachten/Zeugnisse über das Seh- und Hörvermögen.
  • Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte über Schuld- und Handlungsfähigkeit von Personen zur Einweisung in psychiatrische Krankenhäuser oder Entziehungsanstalten.
  • Prognosegutachten im Rahmen des Strafvollzugs.
  • Pflegegutachten.
  • Blutgruppenuntersuchungen und DNA-Analysen.
  • Genehmigung zur Feuerbestattung.
  • Sport- und reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistungen.

Katalog der steuerfreien Umsätze aus der Erstellung von Gutachten/Sachverständigentätigkeit durch Ärzte und Ärztinnen
Steuerfrei sind z. B.:

  • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen.
  • Alkohol- und Drogengutachten zum Zwecke der anschließenden Heilbehandlung.
  • Körperliche Untersuchungen zur Verwahrfähigkeit.
  • Durchführung der äußeren Leichenschau als letzte Maßnahme im Rahmen der Heilbehandlung.
  • Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut und Blutgruppenbestimmung.
  • Erstellung und Befundung von Mammographien.

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